Sich an bestimmte Regeln zu halten, um seine Mitmenschen und sich selbst so gut wie möglich zu schützen, ist angesichts der Corona-Epidemie und ihrer Gefahren absolut sinnvoll – wenn damit die Ausbreitung des Virus verlangsamt, das Gesundheitswesen vor Überlastung bewahrt und das Leben besonders gefährdeter Personen geschützt werden kann.
Insoweit scheinen Bundesregierung, Landesregierungen und eine recht disziplinierte Bevölkerung, gemessen an Verlauf, Ausmaß und Folgen der Epidemie, prima facie vieles richtig gemacht zu haben – jedenfalls ist die Bundesrepublik Deutschland im internationalen, auch europäischen Vergleich relativ glimpflich davongekommen.
Dennoch sollten wir die rigorosen Abwehrmaßnahmen kritisch hinterfragen und auf ihre Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit überprüfen, zumal die einschneidenden, unser aller Leben stark durchdringenden Corona-Abwehrmaßnahmen im Lockdown-Modus und auch manche spätere Maßregel unstreitig auf Basis einer ungesicherten wissenschaftlichen Datenlage und widersprüchlicher Begründungen verhängt worden sind.
Referent:
Dr. Rolf Gössner ist Jurist und Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin). Er ist Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ und der Zweiwochenschrift Ossietzky sowie Autor zahlreicher Sachbücher zum Themenspektrum Innere Sicherheit, Bürgerechte, Demokratie und Rechtsstaat. Er erhielt kürzlich den Hans-Litten-Preis 2020 der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).
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Veranstaltung des Linken Forums Paderborn und des Rosa-Luxemburg-Gesprächskreises Sülz-Klettenberg, in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW.
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