Beirat


Seit Mai 2007 hat die RLS NRW einen Beirat. Die Mitgliederversammlung hat am 05.05.2007 folgendes Statut beschlossen:

Statut des Beirats der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW e.V.

1. Entsprechend der Satzung der RLS NRW, § 7, ist der Beirat ein eigenständiges Gremium der Landesstiftung, das von der Mitgliederversammlung berufen wird.

2. Grundanliegen des Beirats ist es, den Vorstand, die Clubs und die Mitgliedschaft der Stiftung bei der Erfüllung des Vereinszwecks zu unterstützen. Laut § 2 der Satzung fördert der Verein „politische Bildung, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaftsanalyse im Geiste des demokratischen Sozialismus und Internationalismus, des Antifaschismus, Antirassismus und Feminismus.“

3. Der Beirat hat die Aufgabe, einen wissenschaftlichen Input zu den notwendigen und zukunftsweisenden Inhalten des linken und humanistischen Diskurses zu leisten und damit die inhaltliche Tätigkeit der RLS NRW wesentlich zu befruchten. Ausgehend vom Stand der gesellschaftlichen Verhältnisse gilt es, den Bildungs- und Diskussionsbedarf der Linken zu benennen und der Landesstiftung sowie ihren Gliederungen Empfehlungen für ihre Bildungs-, Analyse- und Publikationstätigkeit zu unterbreiten. In diesem Sinne sind auch kontroverse Debatten zu Themen anzustoßen, die die Linken bewegen. Besonderes Augenmerk ist auf die Ausrichtung von Veranstaltungen zu legen, deren Ausstrahlung über die Landes- und Bundesgrenzen hinausgeht.

4. Der Beirat besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Sie sollen Personen aus der Wissenschaft und der linken politischen Bildungstätigkeit, der linken politischen Praxis, den Gewerkschaften, NGOs, linken Netzwerken und Initiativen sein. Die Mitglieder brauchen nicht der RLS NRW anzugehören. Sie dürfen nicht zugleich Mitglied im Vorstand der Landesstiftung sein.

5. Die Berufung der Mitglieder des Beirats erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines Votums der Mitgliederversammlung der RLS NRW für die Dauer von zwei Jahren. Von den anwesenden Mitgliedern wird auf der MV eine Kandidatenliste erstellt, die in offener Abstimmung im Block bestätigt wird. Nachwahlen auf folgenden Mitgliederversammlungen und Wiederwahl sind möglich.

6. Der Beirat ist in seiner Arbeitsweise autonom. Er bestimmt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n und zwei StellvertreterInnen. Dabei sollte mindestens eine dieser Positionen von einer Frau eingenommen werden. Die Sitzungen des Beirates finden mindestens zweimal jährlich statt und sind stiftungsöffentlich. Die Tätigkeit des Beirats wird von der Geschäftsstelle der RLS NRW unterstützt.

7. Die Zusammenarbeit zwischen Beirat und Vorstand der Stiftung ist kontinuierlich zu gestalten. An den Sitzungen des Beirats sollten mindestens zwei VertreterInnen des Vorstands teilnehmen. Zu den Sitzungen des Vorstands wird der Beirat eingeladen. Der Vorstand informiert vor bzw. auf der Sitzung des Beirats in schriftlicher oder mündlicher Form über die laufende Tätigkeit. Der Beirat erarbeitet Empfehlungen an den Vorstand. Auf den Mitgliederversammlungen der Landesstiftung berichten Beirat und Vorstand in einem gesonderten Tagesordnungspunkt über gegebene Empfehlungen und deren Umsetzung.
Beirat und Vorstand sind gegenseitig nicht weisungsgebunden.

8. Die Finanzierung der Tätigkeit des Beirats (Fahrtkosten, Erstellung von Dokumenten, evtl. Raumkosten) werden aus dem Etat der Landesstiftung bestritten. Eine entsprechende Position ist in den Jahreshaushaltsplänen zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt nach den für Vorstandsmitglieder üblichen Regeln.  
 

Mitglieder des Beirats:

  • Prof. Dr. Clemens Knobloch (Vorsitzender)
  • Jupp Asdonk
  • Prof. Dr. Andreas Fisahn
  • Dr. Joachim Hetscher
  • Dr. Margarete Jäger
  • Gerhard Klas
  • Jürgen Klute
  • Daniel Kreutz
  • Dr. Steffen Lehndorff
  • Prof. Dr. Christiane Leidinger
  • Dr. Paul Oehlke
  • Peeter Raane
  • Nihat Öztürk
  • Dr. Katharina Sass
  • Prof. Dr. Susanne Spindler
  • Prof. Dr. em. Heinz Sünker
  • Ulrike Zerhau