Vorstand

§ 6 Der Vorstand

I.  Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte für zwei Jahre gewählt. Er besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer stellv. Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in, darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung weitere Vorstandsmitglieder wählen. Mindestens die Hälfte der Vorstandspositionen werden von Frauen bekleidet, darunter mindestens die Position des/der Vorsitzenden oder der/des stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer Vorstandsvorsitzende/r oder  stellv. Vorsitzende/r sein muss, vertreten.

II.  Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Ihnen darf kein Vermögensvorteil zugewandt werden.

III.  Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

IV.  Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er beschließt über alle Einzelheiten des Vereins, soweit die Beschlussfassung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten ist bzw. von dieser ausgeübt wurde. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

V.  Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung jährlich und jederzeit auf Verlangen einen Bericht über die Verwaltung des Vereins zu erstatten, sowie innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Kalenderjahres den KassenprüferInnen den Jahresabschluss vorzulegen.

Mitglieder des Vorstandes:

  • Eva Bockenheimer (Vorsitzende)
  • Iris Bernert-Leushacke (stellv. Vorsitzende)
  • Ulrike Detjen (Schatzmeisterin)
  • Nuria Cafaro
  • Karl-Heinz Heinemann
  • Klaus Kock
  • Rainer Nickel
  • Ali Sirin