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25. November 2020: online: Diskussion/Vortrag : Rechtfertigungsgrund Klimanotstand? - Die Blockade des Kraftwerks Weisweiler und ihre juristische Verteidigung

Veranstaltungsreihe Umwelt(Un)Recht

Wichtige Fakten

Veranstaltungsort

Online

Zeit
25.11.2020, 18:30 - 20:00 Uhr
Themenbereiche
Partizipation / Bürgerrechte
Zugeordnete Dateien

Beschreibung

2017 blockierten Aktivist*innen das Braunkohlekraftwerk Weisweiler, was dazu führte, dass das Kraftwerk für mehrere Stunden fast vollständig heruntergefahren werden musste. Durch die Aktion wurden circa 26.000 Tonnen CO2 nicht ausgestoßen.

Im Nachgang kam es zu einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Eschweiler gegen einige der Aktivist*innen. Dabei wurde erstmalig in einem deutschen Prozess versucht mit dem Rechtfertigungsgrund Klimanotstand zu argumentieren. Das Gericht folgte dem nicht und verurteilte die Aktivist*innen in der ersten Instanz, wenn auch nicht hinsichtlich aller angeklagter Delikte. Die Aktivist*innen haben dagegen Berufung eingelegt.

In der Diskussionsveranstaltung soll es um die Frage nach Klimanotstand als Rechtfertigungsgrund für zivilen Ungehorsam im Klima-Aktivismus gehen und darum, ob der Prozess dennoch erfolgreich war. Bisher ist der Klimanotstand als Rechtfertigungsgrund in Deutschland nicht als solcher anerkannt, in der Schweiz hingegen wurde er zuletzt erstmalig von einem Gericht akzeptiert. Auch jenseits davon nehmen Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit mangelnden staatlichen Bemühungen um Klimaschutz zu. Diese und weitere spannende Aspekte werden gemeinsam mit den Referent*innen bei dieser Online-Veranstaltung diskutiert.

  • Weitere Themen und Termine in der Veranstaltungsreihe "Umwelt(Un)Recht" sind hier zu finden.
  • Die Zugangslinks werden auf der Webseite netzwerkrechtskritik.noblogs.org veröffentlicht.


Eine Veranstaltung des Netzwerk Rechtskritik NRW in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW.

Kontakt

Rosa-Luxemburg-Stiftung Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0203 3177392

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